Eine Kur in Breiten
Das Bade- und Kurhotel Salina Maris erfüllt die gemeinsam zwischen santésuisse und dem Verband Schweizer Kurhäuser erarbeiteten "Qualitätskriterien für Kurhäuser". Es ist somit aufgeführt im "Verzeichnis der Kurhäuser für Krankenversicherer" und ist auch zugelassen für den Zusatzversicherungsbereich (z.B. die Beteiligung an den Pensionskosten).Das Verordnungsformular für eine Erholung-Kur finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Download Verordnungsformular Erholungskur
Auf Wunsch senden wir Ihnen das Formular auch gerne per Post zu.
Beachten Sie, dass Kur-Verordnungen nur mit einer ärztlichen Unterschrift gültig sind.
Unterschied zwischen einer Badekur und einer Erholungskur
Zwischen der Badekur in einem Heilbad und der Erholungskur in einem Kurhaus gibt es aufgrund der gesetlzichen Grundlagen einige Unterschiede.
Eine Badekur ist nur in einem Heilbad möglich. Beiträge an die Aufenthaltskosten werden nicht nur über die Zusatz- und Privatversicherung sondern in kleinem Ausmass auch aus der Grundversicherung geleistet. Die Unterkunft kann frei gewählt werden, wenn auch aus praktischen Gründen die Unterkunft direkt im Badehotel empfohlen wird. Eine Erholungskur dagegen muss in einem anerkannten Kurhaus wie dem Salina Maris erfolgen. Leistungen an die Unterkunft sind nur aus der Zusatz- und der Privatversicherung möglich.
Für beide Kurarten gilt
- dass Kurgäste mit einer ärztlichen Einweisung von der MWST befreit sind.
- dass Kostenbeiträge an die ambulante Behandlung auf ärztlich begründetes Gesuch möglich sind.
- dass die Kostengutsprache der Krankenversicherung möglichst frühzeitig einzuholen ist.
- dass Kurverordnungen nur mit ärztlicher Unterschrift gültig sind.
In den (reduzierten) Kurpreisen sind die Eintrittspreise ins Solebad nicht inbegriffen. Diese werden Ihrer Krankenkasse separat in Rechnung gestellt.