Die Badekur - ein Neuanfang
Unser Haus ist besonders für selbständige, nicht pflegebedürftige Patienten geeignet, welche abseits vom Alltagsstress Erholung in einer intakten Umgebung suchen.Vor Antritt der Bade- oder Erholungskur:
- Besprechen Sie die Auswahl des Heilbades oder Kurhotels bezüglich der medizinischen Anforderungen mit Ihrem Arzt.
- Besorgen Sie sich bei Ihrem (Haus-)Arzt eine Kur- oder Badekurverordnung. Entsprechende Verordnungsformulare finden Sie unten.
- Senden Sie die Verordnung vor dem Aufenthalt an Ihre Krankenkasse und lassen sie sich die Kur genehmigen.
- Reservieren Sie Ihr Zimmer direkt im Hotel; Bis zum definitiven Bescheid der Krankenkasse können sie das Zimmer auch provisorisch reservieren.
- Senden Sie dem Kurhotel eine Kopie der ärztlichen Verordnung und/oder des Überweisungsschreibens oder weisen Sie diese Dokumente spätestens bei Kurantritt vor.
Das Badehotel und Kurzentrum Salina Maris
- verfügt über die Anerkennung als Heilbad (Art. 40 KVG).
- erfüllt die gemeinsam zwischen santésuisse und dem Verband Schweizer Kurhäuser erarbeiteten Qualitätskriterien und ist demzufolge aufgeführt im Verzeichnis der 'Kur- und Erholungshäuser für Krankenversicherer' (www.kuren.ch/web/fuer-fachpersonen/versicherer/)
- ist zugelassen für den Zusatzversicherungsbereich (z.B. die Beteiligung an den Pensionskosten)
- Zahlstellenregister-Nr. V7017.23